Definition Hausverwaltung – Was ist das?

Bei einer Hausverwaltung handelt es sich um ein Unternehmen, das sich um die kaufmännische, technische und operative Betreuung von Immobilien kümmert. Immobilien erzeugen einen hohen Verwaltungsaufwand. Während dieser von einigen Eigentümern selbst übernommen wird, lagern andere diesen Aufwand an eine professionelle Hausverwaltung aus. Doch welche Arten der Hausverwaltung gibt es?

Wir unterscheiden zwischen drei Arten der Hausverwaltung

Immobilienverwaltung Dortmund

1. Mietverwaltung

Bei einer Mietverwaltung handelt es sich um eine Hausverwaltung, welcher die Betreuung einer gesamten Immobilie, sowohl bei einer Gewerbeimmobilie als auch bei einem Wohnhaus, und deren einzelne Mietparteien übernimmt. Sie kümmert sich um die Interessen des Eigentümers sowie die Bewirtschaftung seiner Objekte.

2. WEG-Verwaltung

Sofern die Besitzer von Eigentumswohnungen ihr Haus nicht in Eigenregie verwalten, schließen sie sich zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusammen. Die WEG Verwaltung kümmert sich demnach um die Interessen und Verwaltungsaufgaben von Wohnimmobilien mit mehreren Eigentümern.

3. SE-Verwaltung

Bei der Sondereigentumverwaltung wird das Sondereigentum bzw. das Teileigentum einer WEG verwaltet. Kurz gesagt, es handelt sich hier um einzelne Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten einer WEG. In der Regel werden nur vermietete Eigentumswohnungen durch eine Immobilienverwaltung verwaltet.

Sie wissen nun, dass es drei verschiende Arten der Hausverwaltung gibt,  doch welche Aufgaben übernimmt eine Hausverwaltung?

Die kaufmännische Verwaltung

Die kaufmännischen Aufgaben eine Hausverwaltung umfassen alle finanziellen Einheiten. Sowohl die Verwaltung der Mieteinnahmen, aber auch die optimierung von Ausgaben:

Vor allem bei Hausverwaltung der WEG gibt es wichtige wirtschaftliche Punkte, die zusätzlich durchgeführt werden sollten:

Die technische Verwaltung

Zu den Aufgaben der technischen Verwaltung gehört u.a:

Die operative Verwaltung/ juristische Verwaltung

Nicht jede Hausverwaltung übernimmt operative/ juristische Aufgaben. Diese sollten vorab vertraglich festgelegt werden. Im Falle einer operativen/ juristischen Verwaltung werden folgende Punkte durchgeführt:

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